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Rechtliches

Vertragsbedingungen – noch keine Vertragsannahme

1. Geltungsbereich

Diese Entwurfsbedingungen betreffen Aure-Leistungen zu Wärmepumpe, Solar und Klima. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor. Die Website begründet allein keinen Auftrag.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist nur die im konkreten Aure-Angebot bezeichnete Aure Projekt GmbH. Die Marken KAIROS oder andere Unternehmen werden dadurch nicht Vertragspartner.

3. Angebot und Kostenschätzung

Onlinewerte und nicht bindend freigegebene Dokumente sind Planungsentwürfe. Umfang, Annahmen, Unsicherheiten, Brutto-/Nettopreis und Gültigkeit sind aus der jeweiligen Fassung ersichtlich.

4. Vertragsschluss

Eine Anfrage, ein Konto, ein Upload oder Download sind keine Bestellung. Eine verbindliche Beauftragung setzt die geprüften Vertragsunterlagen und übereinstimmende Erklärungen voraus. Eine automatische Onlineannahme ist nicht freigegeben.

5. Leistungsumfang

Maßgeblich ist das bestätigte Leistungsverzeichnis mit bezeichneten Geräten, Mengen, Montage, Nebenarbeiten und Ausschlüssen. Nicht aufgeführte Arbeiten werden nicht stillschweigend als kostenlos oder beauftragt behandelt.

6. Technische Voraussetzungen

Die Eignung wird anhand Objekt, Auslegung, Anschlusswerten und Herstelleranforderungen geprüft. Ein Modellname oder eine Nennleistung allein belegt keine Eignung am konkreten Betriebspunkt.

7. Mitwirkung des Kunden

Erforderliche Unterlagen und zutreffende Angaben sind soweit verfügbar bereitzustellen. Fehlende oder unsichere Angaben werden kenntlich gemacht. Gesetzliche Verantwortlichkeiten werden nicht pauschal auf den Kunden verlagert.

8. Vor-Ort-Prüfung

Zugang, Leitungswege, Aufstellung, Dach und elektrische Voraussetzungen werden vor Ausführung geprüft. Erforderliche Änderungen sind mit Auswirkungen auf Preis und Termine zu dokumentieren.

9. Nachkalkulation

Änderungen nach Objektprüfung oder neuen Dokumenten erzeugen eine nachvollziehbare neue Fassung mit bisherigem und neuem Umfang, Preisunterschied und Grund. Die alte Fassung wird nicht überschrieben.

10. Preisänderungen

Keine freie einseitige Preiserhöhung: Änderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder tragfähigen gesetzlichen Grundlage. Zwingende Grenzen für Preisänderungsklauseln bleiben unberührt.

11. Vertragliche 14-Tage-Sonderregelung

Eine gesondert geprüfte und ausdrücklich vereinbarte Entscheidungsfrist von 14 Tagen nach transparenter Nachkalkulation ist vom gesetzlichen Widerruf zu trennen. Ohne Annahme entsteht aus einer neuen Kalkulation weder automatisch ein Mehrpreisauftrag noch ein Rechtsverzicht.

12. Gesetzliche Widerrufsrechte

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt. Soweit erforderlich werden vor Vertragsschluss gesonderte Widerrufsbelehrung und Musterformular bereitgestellt. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn erfordert die gesetzlich vorgesehenen Erklärungen.

13. Fördervorbehalt

Programm und Förderfall sind vor Vertrag und Vorhabenbeginn zu prüfen. Eine erforderliche aufschiebende oder auflösende Förderbedingung gehört in den konkreten Vertrag. Eine Förderbewilligung wird nicht garantiert.

14. Liefertermine

Verbindliche Termine sind als solche zu bestätigen. Absehbare Änderungen werden mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben bestehen.

15. Montage und Ausführung

Terminplanung berücksichtigt vereinbarte Vorleistungen, Zugang, Fachbetriebe und Netzbetreiber. Zusätzliche Leistungen erfordern vorherige Abstimmung.

16. Verzögerungen

Nicht zu vertretende Hindernisse werden unverzüglich mit Ursache und Auswirkungen erläutert. Daraus folgt kein unbegrenztes Verschiebungsrecht und kein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Kundenrechte.

17. Zahlungsplan

Der vorgesehene 60/30/10-Plan bedarf einer zum konkreten Vertrag und Leistungsstand passenden rechtlichen Freigabe. Gesetzliche Grenzen für Abschläge und Sicherheiten gehen vor. Zulässige Rabatte werden ausschließlich mit der Schlussrate verrechnet, nicht mit früheren Raten.

18. Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt kann für rechtlich selbstständige Waren wirksam vereinbart werden. Rechte an bereits fest eingebauten Bestandteilen werden nicht pauschal behauptet.

19. Abnahme

Eine erforderliche Abnahme erfolgt nach dem vereinbarten Leistungsstand mit dokumentierten Feststellungen. Wesentliche Mängel und gesetzliche Einbehaltsrechte werden berücksichtigt; Schweigen ist nicht pauschal Zustimmung.

20. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Einordnung von Werk-, Kauf- oder Bauleistungen und der jeweiligen Fristen erfolgt anhand des konkreten Vertrags, nicht durch pauschale Verkürzung.

21. Herstellergarantien

Herstellergarantien gelten nur nach den tatsächlich beigefügten Bedingungen. Sie ersetzen oder beschränken gesetzliche Ansprüche gegen den Vertragspartner nicht.

22. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Insbesondere werden Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nicht pauschal ausgeschlossen. Zwingende Rechte bleiben bestehen.

23. Bauseitige Voraussetzungen

Fundament, Tragfähigkeit, Abdichtung, geeignete Flächen und erforderliche Genehmigungen werden konkret zugeordnet. Nicht untersuchte Bestandszustände werden nicht als mängelfrei garantiert.

24. Elektro und Netzbetreiber

Zählerschrank, Anschlussleistung, Schutzkonzept, Anmeldung und erforderliche Netzfreigaben sind vor Ausführung zu prüfen. Berechtigte Fachbetriebe führen vorbehaltene Arbeiten aus.

25. Gerüst, Zugang, Kran und Bohrung

Zugänglichkeit, Hebetechnik, Gerüst, Kernbohrungen, Leitungsdurchführungen und Wiederherstellung werden objektspezifisch kalkuliert und vereinbart.

26. Technische Unterlagen

Der Liefer-/Leistungsvertrag, Angebotsfassung, zugehöriges Datenblatt, Annahmen und gegebenenfalls Fördervorbereitung bilden ein zugeordnetes Paket. BzA/BnD entstehen nur durch hierzu berechtigte Stellen.

27. Änderungen und Nachträge

Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen werden mit Umfang, Preis, Terminwirkung und Annahme nachvollziehbar festgehalten. Eine Dokumentanalyse beauftragt keinen Nachtrag automatisch.

28. Stornierung und Kündigung

Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte richten sich nach dem Vertrag und zwingendem Recht. Pauschale unzulässige Vertragsstrafen oder Ausschlüsse sind nicht vorgesehen.

29. Verbraucherinformationen

Verbraucher erhalten die gesetzlich erforderlichen Informationen vor einer Bindung in verständlicher und dauerhaft verfügbarer Form. Der reine Entwurfsdownload ist keine Bestätigung ihrer Erteilung im Einzelfall.

30. Datenschutz

Personenbezogene Angaben werden zweckgebunden verarbeitet. Die versionierte Datenschutzerklärung erläutert die technischen Abläufe; Marketingeinwilligungen sind getrennt und freiwillig.

31. Streitbeilegung

Die im bestätigten Impressum angegebene Teilnahmebereitschaft gilt. Gesetzliche Informationspflichten und der Rechtsweg werden durch den Chat oder ein Beschwerdeformular nicht eingeschränkt.

32. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen und zwingender Verbraucherschutz bleiben vorrangig. Unwirksame Regelungen werden nicht durch eine automatisch wirtschaftlich gleichwertige Klausel ersetzt.

33. Versionsstand

Jede wesentliche Änderung erhält eine neue Version und einen Inhalts-Hash. Der Kunde erkennt, welche Fassung zu seinem Entwurf gehört. Diese Fassung ist noch rechtlich freigabepflichtig.

Produktspezifische Bedingungen

Wärmepumpe

Liefer-/Leistungsvertrag und 60/30/10-Plan nur nach Freigabe. Heizlast, Vorlauf und Außentemperatur müssen zum belegten Betriebspunkt passen; eine Nennleistung ersetzt keine Auslegung. Vor-Ort-Prüfung, Hydraulik und Elektro bleiben erforderlich. Förderbedingung, zulässiger Vorhabenbeginn sowie BzA/BnD sind programmspezifisch durch berechtigte Stellen zu prüfen.

Solar

Dachzustand, Tragfähigkeit und gegebenenfalls Statik, Brandschutz, Gerüst, Leitungswege, Netzanschluss und Zählerschrank werden vor Ort geprüft. Ertrag und Verschattung sind Prognosen, keine garantierten Jahreswerte. Neue Dach-/Belegungsdaten können eine transparent begründete Nachkalkulation auslösen.

Klima

Raumgrößen, Nutzung und Fensterflächen sowie Innen-/Außengeräte, Leitungsweg, Kernbohrung, Kondensatableitung, Elektro und Schallschutz sind zu prüfen. Nicht belegte Maße aus Fotos werden nicht erfunden. Zusätzliche Arbeiten nach Vor-Ort-Prüfung benötigen eine neue Kalkulation und Vereinbarung.

Stand: 1. Oktober 2026 · Version aure-web-2026-10-01.v3 · SHA-256 59d231fd784e133a85b5b71f516bcba03d3a6f7074aa232de676f991a63468a4

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